Verkehrsrecht
Die Kanzlei Florian Georg Eder unterstützt Sie gerne bei der Regelung Ihres Verkehrsunfalles. Beratend stehen wir Ihnen auch hinsichtlich der Fragen zur Erstattungsfähigkeit eines Leihwagens, zur Geltendmachung eines Nutzungsausfallschadens und Berechnung eines Haushaltführungsschadens zur Verfügung. Zudem berät und hilft Ihnen Rechtsanwalt Florian Georg Eder bei der Berechnung und Geltendmachung eines, Ihren erlittenen Verletzungen und Schmerzen, angemessenen Schmerzensgeldes.
Als Bestandteil des Verkehrswesens beinhaltet das Verkehrsrecht alle Normen in Bezug auf den Straßenverkehr. Mithin nicht nur auf das Führen eines KFZ, sondern auch Belange des Führerscheinwesens, sowie der Teilnahmen am Straßenverkehr (auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer). Gerne berät und hilft Ihnen Rechtsanwalt Florian Georg Eder bei Fragen zum Erwerb oder (drohenden) Verlustes Ihrer Fahrerlaubnis.