Strafrecht
Aufgrund der Aufteilung des deutschen Rechtes in Zivilrecht (Privatrecht) und öffentlichem Recht, ist das Strafrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen, da es das Rechtsverhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat betrifft. Im Strafrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Florian Georg Eder sowohl im vorgerichtlichen Verfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft als auch in einem Verfahren vor Gericht. In der strafrechtlichen Vertretung bestehen für uns keine Vorbehalte aufgrund der Art und Schwere des Tatvorwurfes. Wenn die Voraussetzungen einer Beiordnung gegeben sind, unterstützt und hilft Ihnen Rechtsanwalt Florian Georg Eder auch gerne als Pflichtverteidiger.