Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist in zwei große Bereiche gegliedert, wobei das individual Arbeitsrecht im Schwerpunkt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt und das kollektive Arbeitsrecht sich auf die Mitbestimmung im Unternehmen, z. B. durch den Betriebsrat, auf tarifvertragliche Vereinbarungen und auf das Verhältnis und Vereinbarungen von Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen, wie z.B. Gewerkschaften bezieht.
Die Kanzlei Florian Georg Eder steht sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Florian Georg Eder berät und erstellt einen für Sie passenden Arbeitsvertrag, prüft Ihren bestehenden Arbeitsvertrag und steht Ihnen bei Fragen zu der Rechtmäßigkeit der einzelnen Regelungen zur Seite.
Rechtsanwalt Florian Georg Eder unterstützt und berät Sie rund um die Frage der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages. Denn nach Erhalt einer Kündigung drängt, aufgrund der kurzen Fristen, die Zeit. Selbstverständlich werden Sie auch bei der Frage des Ausspruches einer Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer beraten und über die Frage des Angebotes bzw. der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages informiert. Beratend und helfend steht Ihnen Rechtsanwalt Florian Georg Eder auch bei der Geltendmachung von offenen Lohn-, Überstunden- und Urlaubsansprüchen zur Seite. Gerne erstellt oder prüft unsere Anwaltskanzlei Ihr Arbeitszeugnis.